Zu kurz gedacht: Menschenwuerde vs. Forschungsfreiheit

Ich nehme hier Bezug auf einen Artikel in der gedruckten FAZ vom 05.02.08, im Feuilleton Seite 35: “Was heißt Achtung? Auch getöteten Embryonen schuldet der Staat Respekt” von Christian Hillgruber, Inhaber eines Lehrstuhls fuer Oeffentliches Recht and der Uni Bonn.

Der Autor stellt in dem Artikel drei Grungesetzartikel gegenueber: Die Unantastbarkeit der Menschenwuerde, das Grundrecht auf Leben, und die Forschungsfreiheit. Er argumentiert, dass die Menschenwuerde und das Grundrecht auf Leben de jure auf Embryonen genauso anzuwenden sind wie auf gebornene Menschen, und diese Artikel des Grundgesetzes hoeher zu bewerten sind als der andere Artikel des Grundgesetzes, naemlich der auf Forschungsfreiheit. Er ignoriert in seinem Beitrag einige wichtige und bekannte Argumente der Diskussion und kommt so zu einem voreingenommenen Ergebnis.
Einige dieser Punkte moechte ich hier ausfuehren:
Herr Hillgruber spricht von der “angeblichen Unfruchtbarkeit” der embryonalen Stammzellen, die vor 2002 importiert worden sind. Erstens geht es nicht um die Fruchtbarkeit der Zelllinien, sondern um deren Potenz, sich in viele andere Zelltypen ausdifferenzieren zu koennen, zu dem Wort “angeblich” verweise ich zweitens hier auf das Interview mit Anthony Ho aus der “Zeit”, in dem schoen erklaert wird, warum wir neue Stammzelllinien brauchen (siehe auch mein Blogeintrag vom 31.01.08).

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Menschliche embryonale Stammzellen. Quelle: The Politics of Embryonic Stem Cell Research. Russo E, PLoS Biology Vol. 3/7/2005, e234 http://dx.doi.org/10.1371/journal.pbio.0030234 via Wikipedia
Herr Hillgruber argumentiert weiter, dass die Vaeter des Grundgesetzes, unter dem Schock der grausamen Menschenversuche im dritten Reich, die Forschungsfreiheit sicher nicht hoeher bewertet haetten, als das Recht auf Leben. Es geht aber nicht darum, wie die Gesetze vor 60 Jahren eventuell interpretiert worden waeren sondern darum, wie sie heute unter den Möglichkeiten der modernen Biologie zu interpretieren sind.
Er spricht in diesem Zusammenhang von “Forschung zum Schaden Dritter”. Er meint damit die Gewinnung von Stammzellen aus Embryonen und ignoriert damit komplett den Hauptgrund der Forschung: Nämlich den Nutzen fuer Dritte. In diesem Fall durch einige aktuelle und zahllose mögliche medizinische Anwendungen, die eben erst erforscht werden muessen.
Schlichtweg falsch ist die Aussage: “Der gesetzliche Schutz von Embryonen bildet überhaupt keinen Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit.”
Herr Hillgruber schreibt weiter, dass die gesamte Rechtsordnung Ausdruck der Achtung vor der Wuerde des Menschen sein muss. Da stimme ich voll und ganz zu. Nur: ist es wuerdevoll, kranken Menschen nicht zu heilen, wenn dies moeglich waere? Sollen diese lieber wuerdevoll zur Behandlung ins Ausland fahren? Sind 72 Zellen ein Mensch? Wie steht Herr Hillgruber wohl zum Thema Abtreibung?
Weiter unten wird fragt Herr Hillgruber fast schon polemisch, ob durch eine Freigabe der Forschung mit Stammzellen die Würde des Menschen geringer geachtet würde als die Begehrlichkeiten, Interessen und Hoffnungen der Forscher.
Mit “Menschen” meint er hier Embryonen, die ueberzaehlig bei künstlichen Befruchtungen hergestellt werden. Künstliche Befruchtungen, die jungen Ehepaaren helfen ihren Kinderwunsch zu erfuellen, und ueberzaehlig, um den Muettern in spe eine erneute Hormonbehandlung zu ersparen. Ist es wuerdevoll, diese Embryonen fuer ein paar Jahre einzugefrieren und dann weg zu werfen, oder sollte man vielleicht die werdenden Eltern fragen, ob sie die Forschung an den Embryonen erlauben? Eine ethische Frage, zu der der Autor nicht vordringt.

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Keine Kommentare

  1. Man muss gar nicht so weit gehen, Herr Hillgruber zur Abtreibung zu befragen. Es reicht völlig, an weit verbreitete und (außer von der katholischen Kirche, mal wieder) akzeptierte Empfängnisverhütung mittels der Spirale zu erinnern – hier werden Blastozysten jenseits des 72-Zellstadiums an der Einnistung in die Gebärmutterschleimhaut gehindert – also alles Menschen, die millionenfach gemordet werden?
    Würde des Menschen kann ich nur einem Wesen zuerkennen, das ich auch als Mensch erfahren kann. Ein Zellhaufen, der weder fühlen, denken, noch handeln kann, würde ich nicht mal unter dem Mikroskop als Menschen erkennen. Sicherlich gebiert ihm mehr Achtung als anderer Materie – aufgrund der potentiellen Möglichkeit, dass daraus ein Mensch entsteht – ähnlich wie meinet Wegen im Labor gezüchteten menschlichen Geweben oder Organen eine gewisse Achtugn zukommen muss.
    Wen würde Herr Hillgruber wohl aus einem brennenden Krankenhaus retten – einen kranken, vielleicht sterbenskranken Patienten? Oder die tausend tiefgefrorenen Embryonen aus Stickstofftank? Ich hoffe, diese Antwort wäre eindeutig.
    Zu Positionen, die ethisches Denken und Ratio nciht gegensietig ausschließen heir ein interessanter Artikel aus der Zeit:
    http://www.zeit.de/2008/02/M-Stammzellforschung

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