Gruppenantraege Stammzellforschung im Bundestag I

Naechten Donnerstag wird sich der Bundestag in erster Lesung mit Gruppenantragegen zur Stammzellforschung befassen. Da kann dann fraktionsuebergreifend von vielen Laien entschieden werden, wie es in Deutschland mit der Stammzellforschung weitergeht.
Bisher darf in Deutschland nur an embyonalen Stammzelllinien geforscht werden, die zum Stichtag 01.01.2002 existierten. Antraege mit folgenden vier Kernaussagen sind gestellt :.. [weiterlesen]