Fundamentalistische Forschungsgegner

Ich habe ein neues Hobby entdeckt: Bundestagsabgeordnete nach den Gründen für ihr Abstimmungsverhalten zu fragen.

Vorausgegangen war die Debatte zum Forschungsverbot an embryonalen Stammzelllinien in Deutschland. Es gab bei der Abstimmung keinen Fraktionszwang, die Abgeordneten konnten also frei nach Ihrem Gewissen, Wissen und Halbwissen abstimmen. Bekanntlich wurde einem Antrag zugestimmt, nach dem es jetzt erlaubt ist, Stammzelllinien einzuführen, wenn sie bis Mai 2007 hergestellt wurden. Der Stichtag wurde von 2002 um fünf Jahre verschoben.
Ich habe mir das Abstimmungsergebnis mal genauer angesehen und nach Parteien sortiert hier in Abbildung 1 dargestellt. Die Aufhebung des Fraktionszwangs hat keineswegs zu einem ausgeglichenen Abstimmungsverhalten geführt. Drei Gruppen können unterschieden werden:
1. Die forschungsfreundliche Gruppe, bestehend aus FDP und SPD, mit einer klaren Überzahl der Befürworter der Verschiebung des Stichtags.
2. Die konservative, forschunsskeptische Gruppe, bestehend aus CDU, CSU, und den Linken, mit jeweils etwa ausgeglichenem Verhältnis von Befürwortern und Gegnern der Stichtagsverschiebung. Und schließlich
3. die fundamentalistischen Forschungsgegner. Hier in Form der Grünen, mit fast 100% Ablehnung des Antrags zur Verschiebung.

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Abbildung 1: Abstimmungsverhalten der Bundestagsabgeordneten nach Partei. Blau: Für eine Verschiebung des Stichtags. Rot: Dagegen. Daten aus abgeordnetenwatch.
Da die Grünen jetzt ja nicht das “C” im Namen tragen, müssen wohl noch andere Gründe außer den hier im Blog hinreichend ausgeführten und ethisch motivierten für die Ablehnung der Forschung an embryonalen Stammzellen verantwortlich sein.
Ich habe mir also mal auf abgeordnetenwatch.de angeschaut, wer denn für die GRÜNEN da eigentlich im Bundestag sitzt und seine Stimme abgeben darf, und wer durch seinen beruflichen Hintergrund eigentlich von sich behaupten könnte, selbst die wissenschaftlichen Argumente in der Debatte beurteilen zu können.
Zwei Abgeordnete habe ich angeschrieben. An Dr. Anton Hofreiter (promovierter Biologe) und Dr. Harald Terpe (Mediziner) ging folgende Anfrage:

Sehr geehrter Herr Dr. Terpe/ Hofreiter,
Sie haben bei der Abstimmung zur Änderung der Stammzellgesetzgebung gegen den eingebrachten Antrag zur Verschiebung des Stichtags für den Import embryonaler Stammzelllinien gestimmt.
Sie sind ja promovierter Mediziner/ Biologe, und haben sicher eine qualifizierte Meinung zu dem Thema. Könnten Sie mir bitte erklären, was die Hintergründe für Ihr Abstimmungsverhalten sind?
Mit freundlichen Grüßen

Dr. Harald Terpe hat geantwortet. Die volle Antwort kann hier nachgelesen werden.
Harald Terpe meint, es bestünde keine Notwendigkeit zur Verschiebung des Stichtags, da keine neuen wissenschaftlichen, rechtlichen und ethischen Argumente vorgebracht wurden, die eine Verschiebung veranlassen würden. Er verweist auf fälschlich geschürte Hoffnung auf Therapien und die Tatsache, dass sich die Forschung immer noch im Stadium der Grundlagenforschung befindet.
Richtig. Grundlagenforschung. Nur: ohne diese wird es leider nie zu den angemahnten Therapien kommen.
Wissenschaftliche Argumente? Ich habe hier in Abbildung 2 die Anzahl der Publikationen weltweit über menschliche embryonale Stammzellen pro Jahr aufgetragen. Zweierlei wird deutlich. Erstens die fast schon exponentielle Zuwachsrate an Publikationen über die letzten Jahre. Wollen wir uns erlauben, daran in Deutschland nur eingeschränkt zu partizipieren? Und zweitens, über 80% aller Publikationen zu menschlichen embryonalen Stammzellen wurden seit 2002, dem Datum des ersten Stichtags, publiziert. Will Harald Terpe wirklich behaupten, dass es seit 2002 in 2862 Publikationen keine neuen wissenschaftlichen Argumente gäbe?

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Abbildung 2: Publikationen zu menschlichen embryonalen Stammzellen. Y-Achse: Anzahl der jährlichen Publikationen X-Achse: Jahre. Daten via GoPubMed.
Er hebt in den weiteren Absätzen die Vorteile adulter Stammzellen hervor und schreibt, dass es falsch sei zu suggerieren, dass zur Entwicklung von Therapien mit adulten Stammzellen die Forschung an embryonalen Stammzellen nötig sei.
Die Nachteile der adulten Stammzellen sind vielleicht nicht jedem bekannt. Hierzu ein Auszug eine Pressemitteilung der Max-Planck-Gesellschaft: Hoffnungsträger adulte Stammzellen vom Februar 2008:
Das größte Problem ist, wie schon erwähnt, die Gewinnbarkeit adulter Stammzellen. Solange sie nicht in ausreichender Menge vorliegen, ist auch kein therapeutischer Einsatz denkbar. Realistisch betrachtet stehen derzeit nur Knochenmarks- bzw. Blutstammzellen als Ausgangsmaterial zur Verfügung. Hier stellt nun aber die eingeschränkte Plastizität die eigentliche Hürde dar, also das Potenzial dieser Zellen, sich in verschiedenste Gewebezelltypen zu differenzieren. Es ist eben nach wie vor umstritten, wie weit diese Plastizität reicht.
Die einzigen Zellen mit voller Plastizität, also Pluripotenz, sind eben embryonale Stammzellen. Und um die Plastizität und die komplizierten Wege der Ausdifferenzierung von Stammzellen in einzelne Zelltypen zu verstehen, geht meiner Meinung nach kein Weg an der Forschung an embryonalen Stammzellen vorbei. Da embryonale Stammzellen auch ungleich teilungsfähiger sind als die adulten, könnte so auch der Gewinnbarkeit einzelner Zelltypen Sorge getragen werden.
Ein weiterer Punkt des Abgeordneten Dr. Terpe: In anderen europäischen Ländern gäbe es ebenfalls eine restriktive Gesetzgebung zur Forschung an embryonalen Stammzellen.
Richtig.Wenn wir uns mit Irland, Polen, Malta, der Slowakei und Litauen messen wollen stimmt das. Dort ist die Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen ganz verboten. Italien hat noch eine ähnlich strikte Gesetzgebung wie Deutschland.
Der europäische Vergleich zeigt aber auch, dass in anderen Ländern, teils mit bedeutender biomedizinischer Forschungsinfrastruktur, also in Frankreich, Dänemark den Niederlanden, Griechenland, Großbritannien, Belgien, Schweden, Finnland, Tschechien, Portugal, Spanien und Israel mindestens die Gewinnung embryonaler Stammzellen aus überzähligen Embryonen (von künstlichen Befruchtungen) möglich ist, wenn nicht gar die gezielte Herstellung von Embryonen zur Gewinnung von Stammzelllinien.
Von Dr. Anton Hofreiter, dem zweiten angeschriebenen Abgeordneten, erwarte ich noch eine Antwort. Ich hoffe er findet dazu Zeit.
Übrigens, die einzige Abgeordnete der Grünen, die für eine Verschiebung des Stichtags gestimmt hat ist Dr. Ursula Eid aus Nürtingen. Ob das vielleicht ein Versehen war? Ich glaube nicht. Ursula Eid äußert sich auf ihrem abgeordnetenwatch.de Profil fundiert zur “ohne Gentechnik” Kennzeichnung von Lebensmitteln und zur grünen Gentechnik.

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  1. Aus der Antwort von Dr. Terpe: “Ich möchte Sie zudem darauf hinweisen, dass die Entstehung von Embryonen zumeist mit einer erheblichen körperlichen Belastung und manchmal mit Krankheit und Tod für die Frauen einhergeht, die die verwendeten Eizellen gespendet haben. Durch eine Erweiterung der Forschung würden insbesondere sozial benachteiligte Frauen durch finanzielle Anreize dazu motiviert, sich solch gravieren Gesundheitsgefahren auszusetzen. Dies ist für mich als Arzt nicht zu verantworten.”
    HÄ? Die Entstehung von Embryonen ist mit einer erheblichen körperlichen Belastung verbunden? Die mit Krankheit und Tod enden kann? Ich dachte bisher ja, dass
    a) die Entstehung von Embryonen gemeinhin als Befruchtung bezeichnet wird und mit einer Schwangerschaft und Geburt endet,
    b) die Entstehung von Embryonen, die für die Stammzellforschung verwendet werden, ex vivo (also im “Reagenzglas”) stattfindet, also nur schwerlich eine körperliche Belastung für die Frau darstellen kann,
    c) die im Reagenzglas erzeugten Embryonen nicht für die Generierung von Stammzellen erzeugt werden, sondern um Frauen eine Schwangerschaft zu ermöglichen, die auf normalen Wege nicht schwanger geworden sind und nur übrig gebliebene Embryonen, die von den betroffenen Frauen zur Forschung freigegeben wurden, zur Erzeugung von Stammzelllinien verwendet werden,
    d) verglichen mit Sex (sexuell übertragbare Krankheiten) und Schwangerschaften die Gefahr für Gesundheit und Leben der Frau bei einer Eizellentnahme (die zur künstlichen Befruchtung stattfinden muss) wahrscheinlich verhältnismäßig gering ist.
    Sehr schön finde ich auch noch den “Evil Scientist”-Dreh am Ende: Völlig entgegen den Tatsachen (künstliche Befruchtung ist ein teures Verfahren, es wird kein Geld für Embryonen bezahlt) wird plötzlich suggeriert, man würde für die Embryonale Stammzellforschung sozial benachteiligte Frauen ausbeuten.
    WTF.
    Es ist schon irgendwie bezeichnend, dass Stammzellgegner es (fast) nie schaffen, ihre Argumente gegen Stammzellforschung darzulegen, ohne wenigstens eine grotesk abwegige und/oder irrationale Behauptung aufzustellen.
    MfG,
    JLT

  2. Zur Antwort Dr. Terpes fällt mir nur Einstein ein: „Zwei Dinge sind unendlich: das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.”

  3. Um nochmal auf sein Argument in Bezug auf den finanziellen Anreiz für sozial benachteiligte Frauen einzugehen: Die Embryonen werden von den Frauen freiwillig gespendet, soweit ich weiß, erfolgt keinerlei Vergütung. Wenn er sich außerdem auf Deutschland speziell bezieht, dann ist die Herstellung neuer embryonaler Stammzelllinien durch das Embryonenschutzgesetzt geregelt (und darin verboten), in der Abstimmung ging es ja aber um die Lockerung des Stammzellgesetzes. Das sind schon zwei völlig verschiedene Dinge.

  4. Einleitend finde ich es lobenswert, dass sich ein Abgeordneter überhaupt zu diesem Thema und einer persönlichen Begründung äußert. Das machen bei weitem nicht alle.
    Inhaltlich muss ich Tobias und auch JLT Recht geben, dass die Argumentation immer wieder die selbe ist und immer wieder gerne durch Un- oder Halbwahrheiten glänzt.
    Interessant finde ich insbesondere, dass hier die angeblichen Versprechungen der Forschung hinsichtlich Therpien mit ESZ kritisiert und als Argument gebracht werden.
    Das ist doch in so fern spannend, als das diese Art der Forschung praktisch erst wenige Jahre praktiziert wird und somit noch in den Kinderschuhen steckt. Was hat man denn erwartet? Dass man “mal eben” ein neues Forschungsfeld eröffnet und nach ein paar Monaten “DAS” Medikament zur Zulassungsreife bringt? Unglaublich.
    Ich kann mich erinnern, dass ich für meinen Blogeintrag zum Thema Stammzellen sehr viel nachlesen mußte und mich mit dem Thema beschäftigt habe. Dabei habe ich insbesondere großen Wert darauf gelegt, dass alle Aussagen belegbar und korrekt sind.
    Genau diese Einstellung scheint bei den meisten ESZ-Forschungsgegnern kaum ausgeprägt zu sein. Schade eigentlich.

  5. Hmm – die ganze Stammzellendebatte verfolge ich ja bis jetzt nur am Rande. Aber irgendwie überrascht es mich schon, dass die Grünen hier so einheitlich dagegen sind. Weißt du zufällig, wie die Lage in Österreich aussieht? Ich bin ja Österreicher – und seit ich in Deutschland lebe fällt mir immer mehr auf, dass es zwischen österreichischen und deutschen Grüne ziemlich große Unterschiede geben dürfte… Würde mich interessieren, ob meine grünen Landsleute hier die Meinung ihrer deutschen Kollegen teilen oder das anders sehen… (Wenns so ist wie in Deutschland würde mich das schon enttäuschen – zur Zeit sind die Grünen in Ö die einzige Partei, die in den letzten Jahren nicht so viel Mist gebaut hat, dass sie für vernünftige Menschen nicht mehr wählbar ist…-aber dann müsste ich wohl meine Meinung auch ändern)

  6. Glückwunsch zum neuen Hobby! 🙂
    So wie ich das sehe, haben sich die Grünen im Gegensatz zur CDU vor allem aus ideologischen und nicht aus religiösen Gründen gegen die Stammzellenforschung positioniert. Ausschlaggebend scheint mir zu sein, dass die Partei genetische Veränderungen an Pflanzen (Stichwort “Gen-Mais”) und Nutztieren schon seit Jahren rigoros ablehent und es vor diesem Hintergrund niemals vertretbar wäre, genetische Experimente an Menschen zu befürworten. Die Stammzellenforschung wird von vielen als erster Schritt in diese Richtung gesehen. Nach Außen wird dieser Konflikt jedoch häufig durch Menschenrechts-Argumente übertüncht. Um hierzu mal einen prominente Grünen zu Wort kommen zu lassen:
    “Mit einer Änderung des Stichtages im Stammzellgesetz würde sich der Gesetzgeber pragmatisch an den Bedarfsanmeldungen der Forschung orientieren. Ein solches ethisches Shopping, das unter anderem die CDU-Bundesforschungsministerin mit Unterstützung der Bundeskanzlerin betreibt, zeugt von Prinzipienlosigkeit. Ich unterstütze deshalb mit einer Vielzahl anderer Kollegen und Kolleginnen aus dem Deutschen Bundestag einen Antrag, der sich gegen eine Lockerung des Stammzellgesetzes ausspricht. Wer die Stichtagsregelung im Stammzellgesetz zur ethischen Wanderdüne macht, stellt den Schutz menschlichen Lebens zur Disposition. Embryonale Stammzellen werden durch das Töten von Embryonen, also das Vernichten menschlichen Lebens, gewonnen. Dieses Töten wird durch eine Änderung des Stichtages erneut legitimiert. Warum der Gesetzgeber dann überhaupt noch einen Stichtag braucht, wenn er ihn nach Bedarf ohnehin immer wieder verschiebt, ist begründungsbedürftig. Es ist erstaunlich, dass der Vorstoß aus einer Partei kommt, die das C noch im Namen führt.”
    Volker Beck, MdB, Parlamentarischer Geschäftsführer der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Mitglied im Parteirat der Grünen und menschenrechtspolitischer Sprecher der Fraktion
    gefunden auf: http://www.deinestammzellenheilen.de/
    Mich verwundert an der Einstellung der Grünen zur Stammzellenforschung vor allem, dass immer wieder betont wird, der Embryo sei menschliches Leben und demnach in höchstem Maße schützenswert – während es gleichzeitig in Deutschland keine andere Partei gibt, die sich so überzeugt für das Recht auf Abtreibung einsetzt, wie es die Grünen tun. Demnach wäre der Embryo nur dann menschliches Leben, wenn er für Forschungszwecke getötet wird, wäre aber noch “kein Mensch” wenn die Mutter sich gegen die Schwangerschaft entscheidet. Man vergleiche hierzu auch die Aussage der Mitarbeiter des Büros Beck auf abgeordnetenwatch.de:
    “Bei der Frage der Abtreibung steht das Leben der Mutter mit dem Leben des Kindes in einem direkten, unauflösbaren Konflikt, juristisch ist hier eine Abwägung zwischen fundamentalen Rechten der Mutter und denen des Embryos beziehungsweise Fötus erforderlich. Bei der Stammzellen-Forschung ist keine vergleichbare “Rechtekollision” ersichtlich. Die Forschung mit und der Import von embryonalen Stammzellen setzt das Töten und das Zerteilen von Embryonen voraus. Die grundgesetzlich geschützte Forschungsfreiheit ist nach Auffassung von Herrn Beck nicht geeignet, dienach Art.1 Abs.1 Satz1 GG unantastbare menschliche Würde des Embryos zu relativieren.”
    Quelle: http://www.abgeordnetenwatch.de/volker_beck-650-5916–f108027.html#frage108027
    Ich persönlich kann das nicht mehr nachvollziehen. Wie kann man die Tötung von menschlichen Embryonen, die teils erst wenige Tage alt sind, mit dem Hinweis auf die unantastbare Menschenwürde ablehnen, gleichzeitig aber die Abtreibung bereits sehr viel weiter entwickelter Föten bis zum dritten Monat als zentrales Grundrecht der Frau verteidigen? Logisch kann ich das jedenfalls nicht mehr nachvollziehen….

  7. Ein kleiner Nachtrag, der mir im Eifer des Gefechts glatt wieder entfallen ist: Bei den nächsten Befragungen von Stammzellenforschungsgegnern auf abgeordnetenwatch.de bitte gleich auch noch nach der Position zu Abtreibungen fragen und um eine Erklärung bitten, wie beide Positionen miteinander vereinbar sind…. 🙂

  8. @ Christian
    Bemerkenswert in Volker Becks Position sind die Sätze
    “Embryonale Stammzellen werden durch das Töten von Embryonen, also das Vernichten menschlichen Lebens, gewonnen. Dieses Töten wird durch eine Änderung des Stichtages erneut legitimiert.” Sowie “Die Forschung mit und der Import von embryonalen Stammzellen setzt das Töten und das Zerteilen von Embryonen voraus.”
    Das sind sprachlich gut ausgetüftelte Negativ-Formulierungen, die sich an schlichte Wahlbürger, Parteigänger und an sensationslüsterne Journalisten wenden. Diese Formulierungen erzeugen so das Bild von Gummistiefelträgern mit blutigen Schlachtermessern vor dem geistigen Auge. Und schon befindet sich Volker Beck auf einem Podest, mutig den Kindermördern die Stirn zu bieten…
    Allein das ist bezweckt – und wird (wie man sieht) erfolgreich erreicht.

  9. @Christian: Guter Kommentar, danke. Ich stimme dir zu.
    Abzutreiben ist in Deutschland ja auch nur bei gegebener Indikation legal (medizinisch geboten, oder Frau Opfer einer Vergewaltigung), 97% der Abtreibungen werden aber aufgrund der Ausnahmen in § 218a StGB gedultet und nicht verfolgt (Beratung und innerhalb der Frist von 12 Wochen nach Empfängnis).
    @JLT, caesar, Stefan: Ich verstehe auch nicht, wie man mit Halbwissen und ideologischer Voreingenommenheit hier als Politiker Entscheidungen treffen kann. Aber bevor man sich mit dem Thema offenbar argumentativ auseinandersetzt, ist es am einfachsten, sich auf “ethische Argumente” zu berufen.
    Wer möchte, kann ja hier bei Anton Hofreiter noch anklicken, dass er oder sie sich auch für die Beantwortung meiner Anfrage interessiert. Vielleicht regt er sich dann ja.
    Meine Anfrage wurde am 20.04. eingestellt, es ist die zweite von oben.

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